Bauantrag für Veranstaltung - ab wann nötig?/ Beteiligung verschiedenster Fachämter

Wir sind ein freier Träger der Jugendhilfe und organisieren im Auftrag des Jugendamtes Steglitz-Zehlendorf seit mehreren Jahren gemeinsam mit jungen Menschen ein gemeinnütziges Jugendfestival, das in diesem Jahr zum vierten Mal stattfindet.

Rahmendaten der Veranstaltung:

  • Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 27 Jahren (max. ca. 950 Besucher*innen)

  • Termin: 19. September 2026, 14:00–22:00 Uhr

  • kostenfreies Angebot

  • Bühnenprogramm mit lokalen Bands und Acts (Hängerbühne 6 x 4 m, max. Höhe 4,9 m)

  • Marktstände mit Mitmach-Angeboten von Jugendfreizeiteinrichtungen, Initiativen und jungen Menschen (z. B. T-Shirt-Druck, Gaming, Suchtprävention, VR-Berufsparcours, Glücksrad, Henna)

  • sportliche Angebote wie Beachsoccer- und Beachvolleyballturniere

In den vergangenen zwei Jahren fand die Veranstaltung im Strandbad Wannsee statt. Dabei haben sich die Anforderungen an Genehmigungen und einzureichende Unterlagen schrittweise erhöht. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen vor Ort (u. a. Trinkwasserschutz, Natur- und Landschaftsschutz sowie Denkmalschutz) ergeben sich für uns teilweise komplexe Abstimmungsprozesse.

Aktuell stellt sich für uns insbesondere die Frage, ob für die geplante Bühne – deren Maße unterhalb der genehmigungsrelevanten Schwellen liegen – tatsächlich ein Bauantrag inklusive Beauftragung eines Architekten erforderlich ist. Bzw. ist für eine Veranstaltung in dieser Größenordnung ein Bauantrag nötig? Uns wurde mitgeteilt, dass ein Antrag im Sonderbau nötig sei. Befreundete Architekten halten das für nicht notwendig.

Die bisherigen Veranstaltungen sind reibungslos verlaufen und es kam zu keinen negativen Auswirkungen. Auch die vorgegebenen Lärmgrenzwerte wurden deutlich eingehalten.

Das Strandbad Wannsee hat sich aus unserer Sicht als geeigneter Veranstaltungsort erwiesen, insbesondere da es auf eine deutlich höhere Besucher*innenzahl ausgelegt ist und unsere Veranstaltung außerhalb der regulären Saison stattfindet. Zudem liegt es zwar im Landschaftsschutzgebiet, ist allerdings auf eine (weitaus höhere) Nutzung ausgelegt und die Auswirkungen (Müll etc) sind viel besser im Sinne des Naturschutzes handelbar als auf freien Flächen. Alternative Flächen, insbesondere Parks oder Grünanlagen, stehen laut Bezirksamt sowieso nicht zur Verfügung.

Wir haben Verständnis für die unterschiedlichen Anforderungen und Zuständigkeiten der beteiligten Stellen und sind sehr daran interessiert, gemeinsam tragfähige und praktikable Lösungen zu finden. Vielleicht hat hier jemand hilfreiche Erfahrungen?


Hallo Dany_MoWo,

willkommen im Forum! Nach eurer Schilderung würde ich das nicht automatisch als Fall sehen, in dem ein vollständiger Bauantrag ierforderlich ist.

Mit genau diesem Fall bin ich nicht vertraut. Hilfreich ist hier vor allem aber der Raumsonde-Guide zu „Fliegenden Bauten“ im Support Center . Eure Bühne liegt von der Fläche und Höhe her sehr deutlich innerhalb der Schwellen. Entscheidend ist dann vor allem noch, ob die Bühnen-/Fußbodenhöhe ebenfalls bei höchstens 1,50 m liegt und ob es sich um ein standardisiertes System mit entsprechenden Hersteller- bzw. baurechtlichen Nachweisen handelt. Wenn das so ist, spricht aus meiner Sicht viel dafür, dass für die Bühne selbst gerade keine Ausführungsgenehmigung als fliegender Bau erforderlich ist.
Wie du schon schreibst: Gerade am Strandbad Wannsee können die komplexeren Anforderungen gut auch aus dem Ort selbst kommen, also etwa wegen Naturschutz oder Denkmalschutz oder anderen Abstimmungen, und nicht zwingend aus der Bühne an sich.

Falls die Behörde auf Sonderbaugenegmigung besteht, gleich um eine schriftliche Begründung mit Paragraphenbezug bitten. Das macht die Diskussion meist viel klarer.

Liebe Grüße,
Constantin von Raumsonde